In Sachen Steuerrecht

#1 von ampusiasuniversum , 20.05.2013 19:29

PKW Kilometergeld + Luxustangente

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...=571827&dstid=0

Muster Fahrtenbuch, Lohnkonto,
http://portal.wko.at/wk/startseite_th.wk?dstid=0&sbid=1070

Höchstbeitragsgrundlagen
täglich: € 148,-- *)
monatlich: € 4.440,--
jährlich für Sonderzahlungen: € 8.880,--
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 5.180,--
*) inkl. zusätzlicher Erhöhung um € 3,-- täglich gemäß dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 (BGBl. I Nr. 35/2012 vom 24.4.2012)

Geringfügigkeitsgrenzen
täglich: € 29,70
monatlich: € 386,80
Grenzwert für Dienstgeberabgabe (DAG): € 580,20

http://www.sozialversicherung.at/portal2...73101&p_tabid=5


Welche Freigrenze gibt es beim Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag?
Es gilt die gleiche Freigrenze wie beim Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds. Übersteigen die im Kalendermonat ausgezahlten Bruttolöhne nicht den Betrag von € 1.460,--, so kann dieser Betrag um € 1.095,-- reduziert werden.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...69420&dstid=725

DB
http://portal.wko.at/wk/faq_detail_html....973&StID=294775

Kommunalsteuer
Freibetrag und Freigrenze
Übersteigt bei einem Unternehmen die monatliche Bemessungsgrundlage € 1.460,-- nicht, kann ein Freibetrag von € 1.095,--abgezogen werden. Wird die Freigrenze von € 1.460,- jedoch überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der KommSt.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...53336&dstid=725


Welche Befreiungen gibt es bei der DGA der Gemeinde Wien?

Dienstverhältnisse mit Dienstnehmern, die das 55. Lebensjahr überschritten haben
Dienstverhältnisse im Sinne des Behindertengesetzes, Opferfürsorgegesetzes und Behinderteneinstellungsgesetzes
Lehrverhältnisse
Dienstverhältnisse, bei denen die Arbeitszeit wöchentlich das Ausmaß von zehn Stunden nicht übersteigt
Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter und ein gesetzliches Beschäftigungsverbot nach der Entbindung besteht. Ebenso Dienstverhältnisse während der Zeit, für die ein auf einem gesetzlichen Anspruch beruhender Karenzurlaub gewährt wird.
Dienstverhältnisse während der Zeit, in der der Dienstnehmer den ordentlichen oder außerordentlichen Präsenzdienst leistet.
Dienstverhältnisse mit Hausbesorgern
Gebietskörperschaften (mit Ausnahme der von ihnen verwalteten Betriebe, Unternehmungen, Anstalten, Stiftungen und Fonds)

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk...euer)%2C-%2CFAQ

Sonderzahlungen
1. Freibetrag
Der Freibetrag von € 620,-- kann bei jedem Dienstverhältnis innerhalb des Jahressechstels bei der ersten Auszahlung eines sonstigen Bezuges berücksichtigt werden.
2. Höhe der Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ergibt sich unter Anwendung eines festen Steuersatzes von 6 %, welcher nach Berücksichtigung des Freibetrages von € 620,-- von der jeweiligen Lohnsteuerbemessungsgrundlage innerhalb des Jahressechstels anzuwenden ist, vorausgesetzt das Jahressechstel überschreitet die Freigrenze von € 2.000,--.
3. Bemessungsgrundlage für den festen Steuersatz
ist der Bruttobetrag abzüglich der SV-Beiträge und des Freibetrages von € 620,--, wenn - wie bereits oben erwähnt - die Freigrenze von € 2.000,-- für das Jahressechstel überschritten wird.
4. Freigrenze
Übersteigt das Jahressechstel die Freigrenze von € 2.000,-- nicht, so unterbleibt die Besteuerung der sonstigen Bezüge.

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk?Doc...112&StID=356652

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